ZwischenZeit – ein sozialtherapeutisch ausgerichtetes Betreuungsangebot für junge Menschen mit Essstörungen
ZwischenZeit ist eine Einrichtung der Jugendhilfe und erbringt stationäre Leistungen nach § 35a SGB VIII (KJHG) in Verbindung mit §§ 34, 35, 41, sowie §§ 53, 54 SGB XII (Eingliederungshilfe).
Die Wohneinrichtung liegt inmitten eines Wohngebietes am Rande der Hansestadt Attendorn im Kreis Olpe. Attendorn bietet mit seinen 25.177 Einwohner/innen eine hohe Lebensqualität mit allen Möglichkeiten der Teilhabe am öffentlichen Leben.
Alle Schulformen sind vor Ort fußläufig oder durch eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erreichbar. In Attendorn gibt es zwei Hauptschulen, eine Berufsschule, eine Sonderschule, eine Realschule, zwei Gymnasien und ein Abendgymnasium sowie ein Erzbischöfliches Internat für Jungen.
Es besteht eine differenzierte, gut ausgebaute ärztliche und psychotherapeutische Versorgungsstruktur. Neben etlichen Allgemeinarzt- und Facharztpraxen gibt es zwei niedergelassene Kinder- und Jugendmediziner/innen sowie zwei niedergelassene Psychiater/innen. Ein Allgemeinkrankenhaus in Attendorn und ein Krankenhaus mit psychiatrischer Abteilung in Olpe vervollständigen die Akutversorgung.
Über die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Lüdenscheid und die DRK Kinderklinik in Siegen wird die psychiatrisch – klinische Versorgung in der Region sichergestellt.
ZwischenZeit begleitet junge Menschen auf der Grundlage einer individuellen Hilfeplanung. In dieser Hilfeplanung werden nach § 36 Abs. 2 SGB VIII in Absprache mit allen Beteiligten der Bedarf, die zu gewährende Hilfe sowie die notwendigen Leistungen formuliert. Besondere Berücksichtigung erhält dabei der Ansatz der Ent-aktualisierung und der konsequenten Orientierung an der Alltagsnormalität.
Das Wohnangebot ZwischenZeit dient der Verselbstständigung von Jugendlichen die an einer Essstörung erkrankt sind und bietet Unterstützung in einer Phase der Nachreifung. Angesprochen sind hier insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 28 Jahren.
Bei Vollendung des 28. Lebensjahres sollte eine eigenständige Wohnform mit einem geringeren Maß an professioneller Unterstützung realisiert sein.


